Wir alle haben es gehört: Ab Montag, dem 2. 11. 2020 gilt ein Verbot für touristische Beherbergungen und das umfasst natürlich auch Ferienwohnungen. Hier finden Sie den genauen Wortlaut:
Entschädigung für Vermieter?
Beim ersten Lockdown gab es für Vermieter von Ferienwohnungen keinen Ausgleich für die entgangenen Umsätze. Fewo-Vermieter haben wohl nicht den Ruf, besonders bedürftig zu sein.
Diesmal heißt die Aussage: Alle, die finanziell besonders unter dem Lockdown leiden, bekommen 75% des Vorjahres-Umsatzes vom Staat. Bisher taucht das Wort “Bedürftigkeit” nirgendwo auf. Wenn aber andere Branchen ungeachtet der Bedürftigkeit entschädigt werden, müssten wir Fewo-Vermieter fairerweise auch entschädigt werden. Auch die von uns, die ihre Wohnungen nicht “gewerblich” vermieten.
Gratis-Stornierungen?
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wie es mit Stornierungsmöglichkeiten für die Gäste aussieht, aber eigentlich wäre es nur folgerichtig, wenn unsere Gäste ihr Geld komplett wieder bekommen, da wir unseren Teil des Vertrages (die Beherbergung) nicht erfüllen können. Dem werden sich vermutlich auch die Mittler (Booking.com, AirBnB, Vermietungsagenturen) nicht entziehen können.
Update vom 4. 11.
Der Tourismusverband hat eine schöne Übersicht erstellt, wer wann stornieren darf: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html
Booking.com fragt allerdings noch in jedem Einzelfall nach, ob der Vermieter bereit ist, kostenfrei zu stornieren. AirBnBn will sogar noch einen Nachweis vom Vermieter haben, sofern dieser die Buchung storniert. Trotz November-Lockdown: AirBnB erwartet Begründung für Stornierungen und behält sich Sanktionen vor.
Wie geht es jetzt weiter?
Heute am 4. 11. soll es zu Entscheidungen im Bundeswirtschaftsministerium gekommen sein, die “demnächst veröffentlicht werden”. Die Auszahlung soll erfolgen über: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Einen schicken Flyer für die Menschen, die die Formulare ausfüllen müssen, gibt es dort auch zum Herunterladen. Aber dieser Flyer ist sicherlich nicht für normale Vermieter gemacht. Ich habe ihn zumindest nicht verstanden.
Sobald wir aktuelle Informationen, speziell zu Ferienwohnungen haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Und falls Sie irgendwo belastbare Informationen gefunden haben, freuen wir uns über jede Information. Entweder unten in den Kommentaren oder auch gerne per E-Mail: cpetersen@more-bookings-com
Und bis dahin halten wir die Ohren steif und versuchen gesund zu bleiben.
Ein Gedanke zu „2. Fewo-Lockdown ab Montag. Ausgleich für Vermieter?“