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Bis 10. Mai: Keine Vermietung von Ferienwohnungen

UPDATE 15. 4. 2021

In Schleswig-Holstein ist eine Vermietung von Ferienwohnungen bis zum 10. 5. 2021 nur an “gewerbliche” Gäste erlaubt. Es gibt allerdings vier Modell-Regionen, in denen die Vermietung unter sehr engen Voraussetzungen schon ab dem 18. 4. wieder erlaubt sein kann. Die genauen Voraussetzungen werden in den Modell-Regionen veröffentlicht. Für Nordfriesland/Sylt sollte ein Start der Vermietungen eigentlich ab 1. 10. möglich sein, aber ob dieses Datum hält, steht heute noch nicht fest.

Das Ergebnis der gemeinsamen Marathon-Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 3. März 2021 ist eindeutig: Vermietung zu touristischen Zwecken bleibt weiterhin verboten. Und ob wir Vermieter dann die beiden Oster-Wochen vermieten dürfen, steht zwar noch in den Sternen, aber “Ostern in einer Ferienwohnung” ist zumindest noch nicht ganz vom Tisch. Die genauen Regelungen werden auf Bundesland-Ebene festgelegt, aber leider sind diese recht eindeutig. Hier ein Beispiel: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Freizeit_Tourismus/beherbergungsverbot.html

Was machen die schlauen Vermieter?

Die schlauen Vermieter halten sich an die Regelung.
Jede augenzwinkernde Konstruktion der erlaubten Ausnahmen ist unsozial. Natürlich werden einige Mieter auf Firmen-Briefpapier nachweisen, dass Ihr Urlaub beruflich bedingt ist. Ärzte werden Gefälligkeits-Atteste ausstellen, dass See-Luft der Genesung dient und Handwerker bringen Ihre ganze Familie mit, wenn Sie eine Woche lang eine Silikonfuge erneuern müssen.

Vielleicht kommen einige Vermieter und Mieter mit diesen Taktiken durch, aber die Corona-Regelungen sind FÜR uns gemacht. Lassen Sie die Finger von den Tricks und fühlen Sie den Mietern, die tricksen wollen, auf den Zahn. Bitte!

Was wir alle machen sollten

Jeder Gewerbetreibende, dem die Ausübung seines Gewerbes verboten wird, kann Hilfen und Entschädigungen beantragen. Private Vermieter von Ferienwohnungen bekommen keinen Cent wenn sie Buchungen stornieren müssen. Die Begründung dafür ist, dass wir kein Gewerbe betreiben, sondern unsere Vermietung der privaten Vermögens-Anlage dient. Und wer kein Gewerbe betreibt, bekommt keine Hilfen.

Wir privaten Vermieter müssen uns Gehör verschaffen

Einen richtigen Verband oder Verein haben wir noch nicht. Es gibt zwar einen “Deutschen-Ferienhaus-Verband”, aber der ist weder von den Gebühren noch von der Ausrichtung für private Vermieter von Ferienwohnungen gemacht. https://www.deutscher-ferienhausverband.de/beitraege-und-gebuehren/

Es gibt vielleicht zwei passende Vereine für uns. Wenn sich viele von uns entscheiden, in einen der Vereine einzutreten, haben wir vielleicht bei der nächsten Krise eine Chance, gehört zu werden. Diesmal ist es wahrscheinlich zu spät dafür.
http://www.fewo-verband.de (wohl noch in Gründung)
https://gutesgastgeben.org/ (eingetragen, aber momentan eher etwas ruhiger)

Wenn wir aber JETZT etwas bewegen wollen, müssen wir selber aktiv werden. Wenn jeder von uns eine E-Mail an sein Bundesland oder die Bundesregierung schreibt, dann haben wir vielleicht eine Chance, wahrgenommen zu werden.

Laut Statista gibt es 160.000 AirBnB-Unterkünfte in Deutschland, aber nur 11.000 gewerbliche Ferienwohnungen und -häuser. Daraus die genaue Anzahl der privaten Vermieter ableiten zu wollen, wäre zwar etwas verwegen, aber wir sind bestimmt einige 10.000. https://de.statista.com/themen/2808/ferienhaeuser-und-wohnungen-in-deutschland/

Wenn jeder von uns seinem Bundesland oder auch der Bundesregierung schreibt, dass unsere Einnahmen massiv beschnitten werden und unsere Kosten ohne Ausnahmen weiterlaufen, dann bekommen wir vielleicht DOCH ein paar Erleichterungen. Und sei es auch nur bei der Zweit-Wohnungs-Steuer oder der Tourismus-Abgabe.

Und falls Sie Facebook nutzen, gibt es hier noch eine empfehlenswerte Gruppe aus der auch die o.a. Adressen stammen: https://www.facebook.com/groups/fewovermieter

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