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“Kostenfrei stornierbar”? – Schlechte Idee für Fewos

Überall springt den Gast das Versprechen an, dass Unterkünfte “kostenfrei stornierbar” sind. Teilweise sogar bis zum Tag der Ankunft.
Booking.com und die anderen Portale rendern diese Schrift teilweise sogar automatisch in die Fotos hinein.

Kostenfrei stornierbar

Üblicherweise sind es Hotels, die sich in ihrer Not auf die Forderungen der Buchungsportale einlassen, dass die Gäste diese Konditionen unbedingt benötigen um zu buchen. Aber für viele Gäste ist die Abgrenzung zwischen Hotels und Ferienwohnungen eher schwierig, so dass diese die gleiche Forderung auch an uns Fewo-Vermieter stellen.

Hotels scheinen sich die Stornierungs-Option leisten zu können, weil diese über viele gleichartige Zimmer verfügen (Kontingente) und diese systematisch überbuchen. Da die Quote der Stornierungen in normalen Zeiten recht gut vorhersehbar ist, verkaufen Sie einfach beispielsweise 130% von ihrem Kontingent und kommen damit recht gut hin.

Wie aber sieht es mit Ferienwohnungen und “kostenfreien Stornierungen” aus?

Die meisten Ferienwohnungen und -häuser sind einzigartig, so dass ein Gast, der Wohnung A gebucht hat, nicht einfach in Wohnung B gesteckt werden kann. Außerdem haben die meisten von uns genau eine Ferienwohnung. Überbuchung ist daher keine Option für uns.


Was aber noch viel schlimmer ist, ist, das die meisten Gäste eine Ferienwohnung sehr lange im Voraus buchen. Die mittlere Vorausbuchungszeit bei den Kunden von More-Bookings liegt deutlich über einem halben Jahr. Wenn Sie als Vermieter aber eine kurzfristige Stornierung bekommen, dann haben all diese Langfristbucher natürlich schon andere Wohnungen gebucht. Sie müssen also versuchen, Ihre Wohnung an die wenigen Kurzfrist-Bucher und Schnäppchenjäger zu vermieten, was je nach Saison und Lage der Wohnung sehr schwierig werden kann. Und je näher der Tag des Leerstandes heranrückt, desto verzweifelter werden Sie und geben dann doch noch Rabatte und Sonderkonditionen für Booking.com und HRS um zumindest den Leerstand zu vermeiden.

Machen Sie es nicht! Bitte.

Die Portale werben momentan aggressiv mit der “kostenfreien Stornierung”. Und die Gäste nehmen natürlich dieses Angebot gerne an und buchen vielleicht sogar zwei Wohnungen, damit sie sicher etwas haben. Das ist gar nicht böse und verschlagen, sondern irgendwie – gerade in Zeiten von Corona – nachvollziehbar.
Wenn jetzt viele Vermieter auf diesen Zug aufspringen, dann müssen die restlichen von uns wohl nachziehen. Und am Ende haben wir bei all den kurzfristigen Stornierungen entweder Leerstand oder Schnäppchenpreise in der Hauptsaison.

Vielleicht etwas altmodisch…

aber, wenn der Gast bei mir bucht, dann hat er ein Recht darauf, dass ich ihm meine Wohnung für seinen Zeitraum freihalte. Im Gegenzug erwarte ich daher vom Gast, dass er seine Buchung wahrnimmt. (Außer, es kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen. Aber dafür gibt es ja Reise-Rücktritts-Versicherungen. Oder ein freundliches Gespräch.)

Großzügige Storno-Konditionen nur bei Corona-Verboten.

Für den Fall, daß Sie nicht vermieten dürfen oder Ihre Gäste nicht anreisen dürfen, sollten Sie anbieten, dem Gast alles zurück zu zahlen. Dafür kann niemand etwas und im Zweifel müssen Sie es wahrscheinlich ohnehin tun. Außerdem bucht momentan (Ende Februar 2021) fast kein Gast ohne eine Rückfrage zu Corona-Storno-Konditionen.

Hat der Gast aber andere Gründe für sein Storno, sollten Sie streng sein und dies dem Gast mit den oben dargestellten Gründen auch klar kommunizieren. Geben Sie dem Gast ruhig nach der Buchung (sofern sie früh genug erfolgt) ein 14-tägiges kostenloses Rücktritts-Recht. Das tut Ihnen nicht weh und dem Gast erleichtert es die Entscheidung. Aber wenn er sich einmal entschieden hat, dann sollte er auch dabei bleiben.

Mir ist klar, dass es hierzu auch begründete abweichende Meinungen gibt und freue mich auf Ihre Kommentare.

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