Die Bundesregierung hat zum 1. 7. 2020 die Umsatzsteuer gesenkt. Ist das für Sie relevant?
Sofern Sie von der Klein-Unternehmer-Regelung Gebrauch machen, können Sie hier schon aufhören zu lesen. Die Senkung der Umsatzsteuer ist für Sie nicht relevant.
Müssen Sie aber Umsatzsteuer abführen, so ist dies in der Regel ab dem 1. 7. 2020 bis zum Jahresende statt ehemals 7% nur noch 5%. Eigentlich müsste dies für Übernachtungen ab dem 1. 7. gelten. Dies ist aber keine steuerliche Beratung und natürlich gibt es viele Ausnahmen von dieser Regel. Das komplette Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.pdf;jsessionid=57A66111D60FCE135DDB66FAF27FD9EE.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2
Bei More-Bookings kennen wir keinen einzigen Vermieter, der die Vermietungspreise im nächsten halben Jahr wegen der Steuersenkung verändert hat. Somit erhöht die Senkung der Umsatzsteuer einfach nur unsere Marge.
Wenn das auch bei Ihnen so ist, dann müssen Sie weiterhin mit zwei Templates für die Rechnungen arbeiten. Denn wenn ein Gast jetzt bei Ihnen bucht und vielleicht sogar bezahlt, aber die Übernachtung erst NACH dem Senkungs-Zeitraum stattfindet, gilt wieder der alte Satz von 7% und diesen müssen Sie gegenüber Ihrem Gast auch ausweisen, sofern dieser überhaupt eine Rechnung von Ihnen haben möchte.
Die 5% gelten für alle Übernachtungen, die vom 1. 7. bis zum 31. 12. 2020 stattfinden. Hierbei ist egal, wann der Gast gebucht oder bezahlt hat.
Wenn Sie Ihren Gästen gegenüber die Umsatzsteuer ausweisen, so nutzten Sie bisher in Ihren Vorlagen bei More-Bookings den Code {{buchung.ust7}} oder {{buchung.ust19}}. Da Sie manchmal die alte Umsatzsteuer ausweisen müssen und manchmal die neue, sollten Sie einfach die alte Vorlage kopieren und in der Kopie die Codes austauschen. Dann haben Sie für jeden Fall die passende Vorlage. Statt der alten Codes nutzen Sie {{buchung.ust5}} und {{buchung.ust16}}.
Noch einmal der Hinweis: Die Frage, welche Leistungen bei der Vermietung dem verminderten Steuersatz von 7% bzw. 5% unterliegen ist kompliziert. Eigentlich ist Ferienvermietung noch steuer-begünstigt. Aber sobald Sie weitere Dienstleistungen um die Vermietung herum anbieten, ist dies schon nicht mehr so einfach. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater. Einen schönen Beitrag für uns Laien hat Oliver Lehne in seinem Blog geschrieben:
Und falls hier zufällig ein Steuerberater mitliest: Was passiert eigentlich, wenn ich dem Gast gegenüber weiterhin den alten Betrag von 7% in der Rechnung ausweise und diesen Betrag auch gegenüber dem Finanzamt abführe? Denn für die meisten von uns ist der Aufwand der Umstellung deutlich größer als die paar gesparten Euro.