Als Vermieter einer Ferienwohnung gibt es ein paar Aspekte, die Sie bedenken sollten, wenn Sie Ihre Storno-Konditionen festlegen.
Da gibt es natürlich den im BGB festgelegten Rahmen: Die Stornokosten dürfen maximal so hoch sein, wie der Schaden, der Ihnen aus der Stornierung entsteht. Da bei Nicht-Anreise des Gastes ein paar variable Kosten wegfallen, werden Sie wahrscheinlich mit einer 100% Storno-Regelung vor Gericht nicht weit kommen. https://dejure.org/gesetze/BGB/537.html
Dann gibt es den Aspekt, dass Ihre Gäste bei zu strengen Storno-Konditionen eventuell eine gewisse Buchungs-Hemmung haben. Viele Vermieter mit strengen Storno-Konditionen räumen ihren Gästen daher eine kostenlose Stornierung in den ersten paar Tagen nach der Buchung ein. Damit ist vielen Gästen schon geholfen und bei Ihnen ist durch ein kurzfristiges Storno noch kein großer Schaden entstanden. Zumindest dann nicht, wenn der Buchungsbeginn in einer fernen Zukunft liegt.
Der dritte Aspekt ist die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen. Wenn Sie aufgrund eines Stornos eine berechtigte Forderung gegenüber einem Gast haben, dieser sich aber weigert zu bezahlen, dann müssen Sie das Geld mühsam über Mahnungen und ggf. Gerichte eintreiben. Daher haben sich Anzahlungen in Höhe der Storno-Kosten bewährt. Wenn das Geld erst einmal auf Ihrem Konto ist muss der Gast den Rechtsweg beschreiten um es wieder zu bekommen.
Der vierte Aspekt ist die Verträglichkeit Ihrer Storno-Konditionen mit den Storno-Modellen Ihrer Vermietungs-Partner. Viele Vermieter arbeiten mit Portalen wie AirBnB, Booking.com oder auch mit lokalen Vermietungs-Agenturen. Diese haben ihrerseits üblicherweise einheitliche Storno-Konditionen für möglichst alle vermieteten Objekte.
Daher gilt: Auch wenn Sie theoretisch vollkommen frei in der Gestaltung Ihrer Storno-Konditionen sind, macht es Sinn, sich einfach einen der typischen drei Markt-Standards auszuwählen. Diese sind typischerweise:
- Großzügige Storno-Möglichkeit:
Der Gast kann bis wenige Stunden vor der Anreise kostenlos kündigen. Dies wird oft von Hotels angeboten, ist aber für Vermieter von Ferienwohnungen kompletter Unsinn. Hotels können vielleicht bei einer großen Anzahl Zimmer mit typischen No-Show-Quoten und entsprechender Überbuchung klarkommen. Aber ein Vermieter einzelner Ferienwohnungen hat bei einem kurzfristigen Storno fast keine Möglichkeit mehr, seine Wohnung zu vermieten. - Mittel-Streng:
Gratis-Stornierung für die ersten paar Tage nach der Buchung. Dann 20% Stornokosten bis vier Wochen vor der Anreise. Dann 80% bis zur Anreise. Wenn Sie dies mit einer passenden Anzahlungshöhe und Zeitpunkt kombinieren, befinden Sie sich im marktüblichen Mittelfeld. - Streng:
100% Stornokosten sofort ab Buchung.
Allerdings müssen Sie dem Gast sein Geld zurückzahlen, falls Ihnen eine Neu-Vermietung gelingt.